Für große Aufgaben braucht man ein eingespieltes Team.

Für Ihr Unternehmen übernehmen wir sämtliche Arbeitsschritte des Auswahlverfahrens, vom Erstellen des Kandidatenprofils über die telefonische Erstansprache, bis hin zur Präsentation der besten Kandidaten.

Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt die Personalarbeit vor neue Herausforderungen.

Werden die Anforderungen des AGG bei der Personalauswahl nicht beachtet, drohen erhebliche Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch eine diskriminierungsfreie Personalauswahl und -beratung unter Beachtung der Vorschriften des AGG aus.